
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich, rufen Sie uns an!

FAQ
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf eine Umschulung oder eine andere berufliche Maßnahme?
Eine Qualifizierung oder Umschulung im BBRZ Karlsbad wird genehmigt, wenn Sie gesundheitliche Handicaps haben, die besondere Hilfen einer Einrichtung wie der unseren erforderlich machen. Ihre ersten Ansprechpartner sind - in Abhängigkeit von Ihren individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - die Mitarbeiter des Reha-Teams bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Sie stellen durch eine individuelle Beratung fest, ob die Voraussetzungen für eine Umschulung bei Ihnen gegeben sind.
Wo stelle ich meinen Antrag auf berufliche Rehabilitation?
Ihren Reha-Antrag, den so genannten „Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben“, stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Reha-Träger. Das können die Bundesagentur für Arbeit oder kommunale ALG-II-Träger sowie die Deutsche Rentenversicherung oder die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sein.
Was soll ich machen, wenn ich noch gar nicht weiß, welches Berufsfeld ich wählen soll?
In diesem Fall sprechen Sie den Reha-Berater Ihres zuständigen Reha- bzw. Leistungsträgers an. Er wird feststellen, welche Berufsfelder in gesundheitlicher Hinsicht für Sie in Frage kommen oder aber eine Maßnahme zur Abklärung Ihrer beruflichen Eignung vorschlagen. In diesem Fall kommen Sie für eine kurze Zeit (2 bis 6 Wochen) zu uns ins BBRZ und wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Berufsfelder Ihrer Eignung und Ihren Neigungen entsprechen.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und sich nun beruflich neu orientiert, erhält während dieser Zeit in der Regel Übergangsgeld. Das ist eine Entgeltersatzleistung, die sich ähnlich wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1 berechnet. Jüngere Auszubildende ohne vorherige Berufserfahrung können unter Umständen Ausbildungsentgelt beziehen. In jedem Fall sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Rehabilitationsträger informieren.
Wer pendelt, wer wohnt im Wohnheim?
Das liegt im Ermessen Ihres Rehabilitationsträgers. Er beurteilt die Zumutbarkeit nach der jeweiligen Fahrtdauer, aber auch nach Ihrem Gesundheitszustand. Beachten Sie, dass eine Unterbringung im Wohnheim keinen Wohnsitz ersetzt. In den Ferien sind die Wohnheime geschlossen.
Kann ich mir das BBRZ Karlsbad einmal unverbindlich ansehen?
Regelmäßig findet der sogenannte Karlsbader Tag, ein unverbindlicher und kostenloser Schnuppernachmittag, statt. Hier erhalten Sie Informationen und eine erste allgemeine Beratung und Sie können einen Rundgang durch unsere Einrichtung machen. Die Termine der Karlsbader Tage finden Sie hier auf unserer Homepage, Anmeldungen richten Sie bitte telefonisch an unser Team des Kundenservice.